Wann genau muss der Gehweg im Winter geräumt sein — und wer haftet, wenn nicht? Als Faustregel gilt: werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr bis etwa 20 Uhr. Maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Stadt. Hier stehen die Uhrzeiten, die Zuständigkeit und Ihre Haftung im Überblick.
Sie wollen die Räum- und Streupflicht sicher abgeben?
Winterdienst mit Nachweis geräumt, gestreut, dokumentiert.
Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht im Winter, im Kreis Recklinghausen und Umgebung.
Oder direkt: 02361 908 60 58 · info@hausmeisterservice-keiser.de
Ab wann und bis wann gilt die Räum- und Streupflicht?
Die meisten kommunalen Satzungen verlangen an Werktagen ab 7 Uhr geräumte und gestreute Gehwege, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr. Die Pflicht endet abends meist gegen 20 Uhr. Innerhalb dieser Zeit muss bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis wiederholt geräumt werden — einmal am Morgen reicht nicht.
Wer ist verantwortlich — Eigentümer oder Mieter?
Grundsätzlich trifft die Pflicht den Eigentümer, weil die Gemeinde sie auf die Anlieger überträgt. Per Mietvertrag lässt sie sich auf Mieter weitergeben — die Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer. Alle Details: Winterdienst-Pflichten für Eigentümer.
Früh aufstehen zum Schippen — oder abgeben?
Wir räumen und streuen zu den vorgeschriebenen Zeiten, dokumentiert.
Rückmeldung in 2–24 Stunden: 02361 9086058 · info@hausmeisterservice-keiser.de · WhatsApp
Welche Streumittel sind erlaubt?
Auf Gehwegen ist Streusalz vielerorts verboten oder nur bei Eisregen zulässig. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Was gilt, steht in der Satzung — wir verwenden zulässige, umweltschonende Mittel.
Haftung bei einem Sturz
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, drohen Schadensersatz- und sogar Schmerzensgeldansprüche. Der beste Schutz ist ein lückenloser Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde — deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Zeitpunkt.
Winterdienst sicher abgeben
Wer die Pflicht an einen Dienstleister übergibt, hat Ruhe und Sicherheit. Die Kosten sind zudem als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig: umlagefähige Hausmeisterkosten. Regional: Winterdienst in Recklinghausen.
Häufige Fragen zur Streupflicht
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Werktags meist ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr — maßgeblich ist die Satzung Ihrer Stadt.
Bis wann gilt die Streupflicht abends?
In der Regel bis etwa 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte muss innerhalb dieser Zeit wiederholt geräumt und gestreut werden.
Wer ist verantwortlich — Eigentümer oder Mieter?
Grundsätzlich der Eigentümer. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts verboten oder nur bei Eisregen zulässig — die Satzung entscheidet.
Was passiert, wenn jemand stürzt?
Bei verletzter Räumpflicht drohen Schadensersatzansprüche. Eine dokumentierte Räumung schützt — deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.
Kann ich den Winterdienst abgeben?
Ja. Wir übernehmen Räumen und Streuen zu festen Zeiten mit Nachweis; die Kosten sind auf Mieter umlagefähig.
Bevor der erste Schnee fällt.
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Unser Einsatzgebiet: Recklinghausen, Herten, Marl, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herne, Bottrop und Umgebung — dazu Menden (Sauerland). Auf Anfrage sind wir auch darüber hinaus für Sie da: 02361 9086058 · info@hausmeisterservice-keiser.de.
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- Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig?
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