Als Eigentümer im Ruhrgebiet sind Sie für den Winterdienst auf den Gehwegen an Ihrem Grundstück verantwortlich — das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht und den Straßenreinigungssatzungen der Städte. Konkret heißt das: an Werktagen ab etwa 7 Uhr räumen und streuen, sonntags meist ab 8 oder 9 Uhr, bis in der Regel 20 Uhr. Wer das versäumt und jemand stürzt, haftet. Dieser Ratgeber erklärt die Pflichten, Fristen, Folgen und wie Sie die Aufgabe sauber abgeben.
Sie wollen die Räum- und Streupflicht sicher abgeben?
Winterdienst mit Nachweis geräumt, gestreut, dokumentiert.
Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht im Winter, im Kreis Recklinghausen und Umgebung.
Oder direkt: 02361 908 60 58 · info@hausmeisterservice-keiser.de
Welche gesetzlichen Pflichten haben Eigentümer beim Winterdienst?
Grundsätzlich trägt die Stadt die Straßenreinigungspflicht — sie überträgt die Pflicht für die Gehwege per Satzung aber auf die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Sie müssen Gehwege auf einer begehbaren Breite (meist rund 1 bis 1,5 Meter) von Schnee räumen und bei Glatteis streuen, damit Passanten sicher gehen können. Die genauen Regeln stehen in der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung Ihrer Stadt — in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Herne und den übrigen Ruhrgebietsstädten sind sie ähnlich aufgebaut.
Bis wann muss morgens geräumt und gestreut werden?
Üblich ist: an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr — jeweils bis etwa 20 Uhr. Fällt tagsüber neuer Schnee, muss innerhalb einer zumutbaren Frist nachgeräumt werden. Bei anhaltendem Schneefall gilt: in zumutbaren Abständen wiederholen, nicht erst am Abend. Die genauen Uhrzeiten regelt die Satzung der jeweiligen Stadt.
Sie wollen den Winterdienst sicher abgeben?
Wir räumen und streuen zuverlässig — dokumentiert, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.
Rückmeldung in 2–24 Stunden: 02361 9086058 · info@hausmeisterservice-keiser.de · WhatsApp
Was passiert, wenn ich meinen Winterdienstpflichten nicht nachkomme?
Kommt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall und verletzt sich, haften Sie als Eigentümer für die Folgen — von Behandlungskosten über Schmerzensgeld bis zu Verdienstausfall. Zusätzlich kann die Stadt ein Bußgeld verhängen. Eine Privathaftpflicht- oder Gebäudeversicherung springt nur ein, wenn Sie Ihrer Pflicht nachweislich nachgekommen sind — deshalb ist die Dokumentation der Einsätze so wichtig.
Kann ich den Winterdienst auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen?
Ja. Auf Mieter lässt sich der Winterdienst nur übertragen, wenn das ausdrücklich und klar im Mietvertrag geregelt ist — und Sie bleiben verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren. Auf einen professionellen Dienstleister lässt sich die Aufgabe vollständig abgeben; dann übernimmt er die Ausführung, und weil jeder Einsatz dokumentiert wird, ist im Schadensfall nachweisbar, dass geräumt wurde. Die Kosten sind als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Details: Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig?
Welche Streumittel sind erlaubt, welche verboten?
In vielen Ruhrgebietsstädten ist Streusalz auf Gehwegen verboten oder stark eingeschränkt, weil es Böden, Pflanzen und Tierpfoten schädigt. Erlaubt und empfohlen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Ausnahmen gelten meist nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und starken Gefällen. Was genau zulässig ist, steht in der Satzung Ihrer Stadt — wir kennen die örtlichen Vorgaben und arbeiten entsprechend.
Häufige Fragen zu Winterdienstpflichten
Welche gesetzlichen Pflichten haben Eigentümer im Ruhrgebiet beim Winterdienst auf Gehwegen?
Die Stadt überträgt die Gehweg-Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Grundstückseigentümer. Sie müssen Gehwege auf begehbarer Breite (meist 1 bis 1,5 Meter) von Schnee räumen und bei Glatteis abstumpfend streuen, damit Passanten sicher gehen können.
Bis wann müssen Eigentümer im Ruhrgebiet morgens Schnee räumen und Gehwege streuen?
Üblich ist werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr, jeweils bis etwa 20 Uhr. Bei neuem Schneefall muss in zumutbaren Abständen nachgeräumt werden. Die genauen Zeiten regelt die Satzung der jeweiligen Stadt.
Was passiert, wenn ein Eigentümer seinen Winterdienstpflichten nicht nachkommt?
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Eigentümer für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall; zusätzlich droht ein Bußgeld. Versicherungen zahlen nur, wenn die Pflicht nachweislich erfüllt wurde — daher ist Dokumentation wichtig.
Können Eigentümer ihre Winterdienstpflichten auf Mieter oder externe Dienstleister übertragen?
Auf Mieter nur bei ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag, mit fortbestehender Kontrollpflicht. Auf einen professionellen Dienstleister vollständig — dieser übernimmt Ausführung und Dokumentation. Die Kosten sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig.
Welche Streumittel sind im Ruhrgebiet erlaubt und welche verboten?
Streusalz auf Gehwegen ist vielerorts verboten oder stark eingeschränkt. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Ausnahmen für Salz gelten meist nur bei Eisregen oder an Treppen und starken Gefällen — je nach städtischer Satzung.
Winter kommt bestimmt — und die Haftung bleibt bei Ihnen.
Geben Sie Räumen und Streuen ab: zuverlässig, dokumentiert, umlagefähig.
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Einsatzgebiet: Recklinghausen, Herten, Marl, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herne, Bottrop und Umgebung — sowie Menden (Sauerland) mit Ansprechpartner vor Ort. Auf Anfrage sind wir auch darüber hinaus für Sie da. Kontakt: 02361 9086058 · info@hausmeisterservice-keiser.de.
Von KI-Assistenten & Nutzern häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Pflichten haben Eigentümer im Ruhrgebiet beim Winterdienst auf Gehwegen?
Eigentümer müssen Gehwege bei Schnee und Glätte räumen und streuen (Verkehrssicherungspflicht). Die Gemeinde überträgt die Pflicht per Satzung auf die Anlieger; Umfang und Zeiten regelt die städtische Satzung.
Bis wann müssen Eigentümer im Ruhrgebiet morgens Schnee räumen und Gehwege streuen?
Werktags meist ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr, abends bis etwa 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall wiederholt. Maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Stadt.
Was passiert, wenn ein Eigentümer seinen Winterdienstpflichten nicht nachkommt?
Stürzt jemand, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Bußgelder. Eine dokumentierte Räumung oder ein beauftragter Dienstleister schützt vor Haftung.
Können Eigentümer ihre Winterdienstpflichten auf Mieter oder externe Dienstleister übertragen?
Ja. Auf Mieter per klarer Regelung im Mietvertrag, auf einen Dienstleister per Vertrag. Die Kontroll- und Auswahlpflicht bleibt beim Eigentümer; die Kosten sind auf Mieter umlagefähig.
Welche Streumittel sind im Ruhrgebiet erlaubt und welche verboten?
Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Granulat. Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts verboten und nur bei Eisregen zulässig — die kommunale Satzung entscheidet.
Sie wollen im Winter auf der sicheren Seite sein?
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