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Hausmeisterservice von der Steuer absetzen: So nutzen Sie § 35a EStG

Juli 12, 2026
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Hausmeisterservice steuerlich absetzen: Rechnen wir zuerst

1.680 Euro hat eine Eigentümerin aus Recklinghausen im vergangenen Jahr für ihren Hausmeisterservice bezahlt — Gartenpflege, Winterdienst und Treppenhausreinigung zusammengenommen. 336 Euro davon hat ihr das Finanzamt zurückgegeben. Nicht als Pauschale und nicht als Werbungskosten, sondern als direkter Abzug von der Einkommensteuer. Der Weg dorthin bestand aus einer einzigen Rechnung und einer Überweisung.

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Genau diese Rechnung machen viele Eigentümer, Mieter und Angehörige nicht. Wer einen Hausmeisterservice bezahlt und den Posten in der Steuererklärung nicht einträgt, verschenkt Jahr für Jahr einen festen Prozentsatz seiner Kosten — obwohl der Gesetzgeber diesen Abzug in § 35a des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich vorsieht.

Dieser Beitrag zeigt, wie § 35a EStG funktioniert, welche Hausmeister-Leistungen in welchen Fördertopf gehören, wie Mieter den Bonus aus der Nebenkostenabrechnung holen und welche fünf Fehler den Abzug kosten. Eine Zahl vorweg, die kaum jemand kennt: Alle drei Fördertöpfe zusammen ergeben eine mögliche Steuerermäßigung von bis zu 5.710 Euro pro Jahr. Dazu später mehr.

Kann ich einen Hausmeisterservice von der Steuer absetzen?

Ja. Stand 2026 mindern 20 Prozent der Arbeitskosten eines Hausmeisterservice direkt Ihre Einkommensteuer: als haushaltsnahe Dienstleistung bis 4.000 Euro pro Jahr, als Handwerkerleistung bis 1.200 Euro (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung — Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

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Die drei Töpfe des § 35a EStG — und welcher für Sie gilt

Das Einkommensteuergesetz kennt drei getrennte Fördertöpfe für Arbeiten rund um Haushalt und Grundstück. Alle drei funktionieren nach demselben Prinzip: 20 Prozent der Arbeitskosten werden von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen — also direkt von dem Betrag, den Sie zahlen müssten, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen (§ 35a EStG, Stand 2026). Das macht die Ermäßigung ungewöhnlich wirksam: Jeder anerkannte Euro Arbeitskosten bringt 20 Cent zurück, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis 4.000 Euro Ermäßigung

Der größte Topf. Er umfasst Tätigkeiten, die üblicherweise Mitglieder des Haushalts selbst erledigen könnten: Gartenpflege, Winterdienst auf dem Grundstück, Reinigung von Treppenhaus und Gehweg, Laubentfernung. Anerkannt werden 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Aufwendungen pro Jahr — höchstens also 4.000 Euro Steuerermäßigung. Damit deckt dieser Topf praktisch alle wiederkehrenden Leistungen eines Hausmeisterservice ab.

Handwerkerleistungen: bis 1.200 Euro Ermäßigung

Der zweite Topf gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen: Kleinreparaturen, Wartungsarbeiten, der Austausch von Verschleißteilen. Hier werden 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten anerkannt, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — Materialkosten zählen nicht.

Minijob im Haushalt: bis 510 Euro Ermäßigung

Wer statt eines Dienstleisters eine Hilfe auf Minijob-Basis im Privathaushalt beschäftigt, erhält 20 Prozent der Aufwendungen zurück, höchstens 510 Euro pro Jahr. Für die meisten Leser dieses Beitrags ist dieser Topf weniger relevant — er zeigt aber, wie konsequent der Gesetzgeber legale, dokumentierte Beschäftigung im Haushalt fördert.

Die drei Töpfe gelten nebeneinander. Wer alle ausschöpft, kommt auf die eingangs erwähnten 5.710 Euro möglicher Ermäßigung pro Jahr. Für die meisten Haushalte relevant sind die ersten beiden — und genau dort liegt die Abgrenzungsfrage, die über Ihren Höchstbetrag entscheidet.

Welche Hausmeister-Leistungen in welchen Topf gehören

Die Zuordnung ist keine Formsache. Wer Kleinreparaturen als haushaltsnahe Dienstleistung einträgt, riskiert Rückfragen vom Finanzamt. Wer umgekehrt Gartenpflege in den kleineren Handwerker-Topf schiebt, verschenkt Spielraum. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Leistungen eines Hausmeisterservice ein.

Leistung Fördertopf Anmerkung
Gartenpflege (Rasen, Hecke, Beete) Haushaltsnah Wiederkehrende Pflege, auch im Vertrag
Winterdienst inkl. Gehweg Haushaltsnah Auch der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück ist anerkannt
Treppenhaus- und Gehwegreinigung Haushaltsnah Bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung
Laubentfernung Haushaltsnah Saisonleistung, einzeln oder im Vertrag
Kleinreparaturen (tropfender Hahn, klemmende Tür) Handwerkerleistung Nur Arbeits- und Fahrtkosten, kein Material
Wartung von Anlagen Handwerkerleistung Regelmäßige Wartung ist ausdrücklich begünstigt
Entrümpelung einzelner Räume Haushaltsnah (Regelfall) Einzelfall mit dem Steuerberater klären

Ein Punkt zur Ehrlichkeit: Zulassungspflichtige Gewerke — etwa Elektro- oder Sanitärinstallationen — führt ein seriöser Hausmeisterservice nicht selbst aus, sondern koordiniert dafür Fachbetriebe. Deren Rechnungen setzen Sie separat als Handwerkerleistungen an; auch dort zählen nur die ausgewiesenen Arbeitskosten.

Welche Kosten für die einzelnen Leistungen realistisch sind, zeigen die Beiträge Hausmeisterservice-Kosten 2026 und Treppenhausreinigung: Kosten, Turnus und Umlagefähigkeit.

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Mieter: Der Steuerbonus steckt in Ihrer Nebenkostenabrechnung

Der am häufigsten übersehene Fall betrifft Mieter. Wer zur Miete wohnt, zahlt Hausmeister, Winterdienst, Treppenhausreinigung und Gartenpflege über die Betriebskostenabrechnung mit — und genau diese Posten sind nach § 35a EStG begünstigt. Die Thüringer Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich begünstigte Leistungen häufig in der Betriebskostenabrechnung finden (Stand 2025). Der Anspruch gehört also nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter, der die Kosten wirtschaftlich trägt.

Wie kommen Mieter an die nötige Bescheinigung?

Fordern Sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung eine Aufstellung an, die die Arbeitskosten der begünstigten Posten gesondert ausweist. Viele Verwaltungen legen eine solche Bescheinigung nach § 35a EStG der Jahresabrechnung bereits bei. Den Betrag tragen Sie in der Steuererklärung in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen ein — mehr ist nicht nötig.

Eine kurze Beispielrechnung: Entfallen auf Ihre Wohnung monatlich 25 Euro für Hausmeister und Treppenhausreinigung, sind das 300 Euro im Jahr — und 60 Euro Steuerermäßigung. Über zehn Mietjahre summiert sich ein einziger Handgriff pro Steuererklärung auf 600 Euro. Wer die Bescheinigung nie anfordert, schenkt dieses Geld dem Fiskus.

Welche Posten der Vermieter überhaupt auf Mieter umlegen darf, klärt der Beitrag Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig? im Detail.

Eigentümer, Vermieter, WEG: Wer trägt was ein?

Selbstnutzende Eigentümer

Der einfachste Fall. Sie beauftragen den Hausmeisterservice, zahlen per Überweisung und tragen die Arbeitskosten in der Steuererklärung ein. Rechnungen und Kontoauszüge müssen Sie nicht mitschicken, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.

Vermieter

Für vermietete Objekte gilt eine andere Logik: Hausmeisterkosten sind dort Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung — und zwar in voller Höhe, nicht nur zu 20 Prozent. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist für Vermieter deshalb meist nicht das Mittel der Wahl. Dieselbe Ausgabe darf ohnehin nur einmal berücksichtigt werden. Wie Sie im Einzelfall besser fahren, gehört in das Gespräch mit dem Steuerberater.

Wohnungseigentümergemeinschaften

Mitglieder einer WEG machen ihren Anteil an den begünstigten Leistungen über die Jahresabrechnung des Verwalters geltend. Seriöse Verwaltungen weisen die § 35a-Beträge dort bereits aus. Fehlt die Aufstellung, lohnt die Nachfrage — der Verwalter ist der richtige Ansprechpartner.

Auch für Senioren mit eigenem Haushalt gilt die Ermäßigung uneingeschränkt — wichtig ist, dass die Rechnung auf die Person läuft, die sie steuerlich geltend macht, und vom eigenen Konto bezahlt wird. Welche Unterstützung im Alltag möglich ist und wer die Kosten in bestimmten Fällen trägt, zeigt der Beitrag Hausmeisterservice für Senioren.

Fünf Fehler, die den Steuerbonus kosten

Fehler Nummer eins: Barzahlung. § 35a Abs. 5 EStG verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters. Wer bar zahlt, verliert den Anspruch vollständig — auch nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Fehler Nummer zwei: Materialkosten mitgerechnet. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Wer den Rechnungsgesamtbetrag einträgt, obwohl Material enthalten ist, riskiert Kürzungen und Rückfragen.

Fehler Nummer drei: Die Rechnung schlüsselt nicht auf. Wenn Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt ausgewiesen sind, kann das Finanzamt den begünstigten Anteil nicht erkennen. Bestehen Sie auf einer aufgeschlüsselten Rechnung — ein seriöser Dienstleister stellt sie ohne Diskussion aus.

Fehler Nummer vier: Erstattungen nicht abgezogen. Hat eine Versicherung einen Teil der Kosten übernommen, zählt nur der selbst getragene Anteil.

Fehler Nummer fünf: Doppelförderung. Dieselbe Leistung darf nicht gleichzeitig als Werbungskosten, Betriebsausgabe oder außergewöhnliche Belastung und zusätzlich nach § 35a angesetzt werden. Das Finanzamt gleicht das ab.

Ein ehrlicher Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Die Steuererklärung selbst gehört in die Hände eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins — dort wird aus diesem Beitrag ein geprüfter Eintrag. Was ein Hausmeisterservice beitragen kann, ist die Grundlage: eine Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten sauber getrennt sind, und eine Zahlung, die den Vorgaben entspricht. Genau so arbeiten wir.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation geben Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder Ihr Finanzamt. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026.

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Häufige Fragen zum Steuerbonus für Hausmeisterleistungen

Wie viel Geld bekomme ich für einen Hausmeisterservice zurück?

20 Prozent der Arbeitskosten, direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Winterdienst gilt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, für Handwerkerleistungen wie Kleinreparaturen 1.200 Euro (§ 35a EStG, Stand 2026).

Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?

Ja. Mieter setzen die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Arbeitskosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst an. Grundlage ist eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung, die die begünstigten Anteile ausweist.

Kann ich den Hausmeister bar bezahlen?

Nein. Das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an — der Steuerbonus entfällt dann vollständig.

Zählen Materialkosten zum absetzbaren Betrag?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Die Rechnung sollte diese Positionen deshalb getrennt vom Material ausweisen — sonst kann das Finanzamt den begünstigten Anteil kürzen oder schätzen.

Was gilt für Vermieter?

Vermieter setzen Hausmeisterkosten für vermietete Objekte in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten an — das ist meist günstiger als die 20-Prozent-Ermäßigung. Dieselbe Ausgabe darf nur einmal berücksichtigt werden; die Zuordnung klärt der Steuerberater.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung. Belege müssen nicht mitgeschickt, aber aufbewahrt werden — das Finanzamt kann Rechnung und Zahlungsnachweis anfordern.



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Inhaltsverzeichnis:

Autor

David Keiser

Inhaber von Hausmeisterservice Keiser aus Recklinghausen. Bei Entrümpelung, Renovierung und Objektbetreuung selbst vor Ort und im gesamten Kreis Recklinghausen im Einsatz — vom Angebot bis zur Übergabe alles in einer Hand.

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