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Treppenhausreinigung: Kosten, Intervalle & Alternativen 2026

Juli 14, 2026
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Treppenhausreinigung: Kosten, Intervalle und die ehrliche Rechnung

Die Treppenhausreinigung gehört zu den häufigsten Streitpunkten in Mehrfamilienhäusern — und zu den am meisten unterschätzten Kostenpositionen. Wer die Reinigung des Gemeinschaftsbereichs organisiert, steht schnell vor der Frage: Reicht ein Putzplan unter den Mietern, oder lohnt sich ein professioneller Dienstleister? Und was kostet das überhaupt?

Die Treppenhausreinigung kostet 2026 je nach Modell 2,50 bis 5,00 Euro pro Quadratmeter und Reinigungsgang oder als Monatspauschale rund 25 bis 80 Euro pro Etage. Für ein typisches Dreietagenhaus liegen die Gesamtkosten meist zwischen 100 und 200 Euro netto im Monat. Die genaue Höhe hängt von Fläche, Intervall und Nutzung ab.

Dieser Ratgeber zeigt die realistischen Preise, sinnvolle Reinigungsintervalle und drei klare Entscheidungswege zwischen Putzplan und Dienstleister. Für Objekte in Recklinghausen, Herten, Marl, Gelsenkirchen und dem übrigen Kreis gilt dieselbe Logik wie bundesweit.

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Die Treppenhausreinigung kostet 2026 zwischen 2,50 und 5,00 Euro pro Quadratmeter und Reinigungsgang. Als Monatspauschale bei wöchentlicher Reinigung sind 25 bis 80 Euro pro Etage üblich, für ein Dreietagenhaus rund 100 bis 200 Euro netto im Monat. Entscheidend sind Fläche, Intervall und Nutzungsintensität. Stand 2026.

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Was die Treppenhausreinigung wirklich kostet

Die Preise für eine professionelle Treppenhausreinigung folgen drei gebräuchlichen Abrechnungsarten. Welche am günstigsten ist, hängt von Größe und Intervall ab.

Abrechnung Richtwert 2026 Gilt für
Pro Quadratmeter 2,50–5,00 € / Gang Einzelreinigung, große Flächen
Pro Etage / Monat 25–80 € Wöchentliche Reinigung
Dreietagenhaus gesamt 100–200 € / Monat netto Typisches Mehrfamilienhaus

Der Preis pro Quadratmeter wirkt niedrig, doch die Fläche eines Treppenhauses summiert sich schnell. Wichtig ist, dass ein Angebot den genauen Leistungsumfang benennt: Werden nur Treppen und Podeste gewischt, oder gehören Geländer, Fensterbänke, Briefkastenanlage und Eingangsbereich dazu? Erst dann sind zwei Angebote vergleichbar.

Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?

Ein festes Gesetz zur Häufigkeit gibt es nicht — entscheidend ist die Nutzung. Als Orientierung haben sich drei Intervalle etabliert.

  • Alle zwei Wochen: ausreichend in kleinen Häusern mit zwei bis drei Parteien und wenig Durchgangsverkehr.
  • Wöchentlich: der Standard in normalen Mehrfamilienhäusern und die häufigste Vereinbarung.
  • Zweimal pro Woche: sinnvoll bei starker Nutzung, vielen Parteien oder Gewerbe im Erdgeschoss.

Ein zu seltenes Intervall spart kurzfristig Geld, kann aber zum Problem werden: Verschmutzte, rutschige Treppen fallen unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Wie weit diese Pflicht reicht, erklärt der Beitrag Winterdienst-Pflichten für Eigentümer im Ruhrgebiet am verwandten Beispiel des Räum- und Streudienstes.

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Putzplan oder Dienstleister? Drei Entscheidungswege

Die Kernfrage lautet fast immer: Reinigen die Mieter selbst nach Plan, oder übernimmt ein Dienstleister? Es gibt nicht die eine richtige Antwort — aber drei klare Wege, die je nach Situation passen.

Weg eins: Putzplan unter den Mietern

Der Putzplan, oft Kehrwoche genannt, kostet kein Geld, sorgt aber häufig für Reibung. Wer übernimmt, wenn jemand im Urlaub ist, gesundheitlich eingeschränkt oder schlicht unzuverlässig? Der Putzplan funktioniert in kleinen, eingespielten Häusern. Sobald Fluktuation, Alter oder unterschiedliche Sauberkeitsansprüche ins Spiel kommen, wird er zur Dauerbaustelle.

Weg zwei: professioneller Dienstleister

Ein Dienstleister kostet Geld, liefert dafür gleichbleibende Qualität, feste Intervalle und einen Ansprechpartner bei Problemen. Die Kosten lassen sich in vielen Fällen auf die Mieter umlegen. Für Vermieter und Verwalter, die Konflikte aus dem Haus halten wollen, ist das der ruhigste Weg — und der rechtssicherste, weil die Reinigung nachweislich stattfindet.

Weg drei: Teil eines Wartungsvertrags

Bei größeren Objekten geht die Treppenhausreinigung sinnvoll in einem Wartungsvertrag auf, der auch Außenpflege, Kontrollgänge und Kleinreparaturen bündelt. So gibt es einen Vertrag, eine Rechnung, einen Ansprechpartner. Was in ein solches Leistungsverzeichnis gehört, zeigt der Ratgeber Wartungsvertrag Hausmeisterservice. Eine Gesamtübersicht der Preismodelle bietet der Beitrag Was kostet ein Hausmeisterservice.

Dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, die laufende Treppenhausreinigung ist grundsätzlich umlagefähig. Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählt die regelmäßige Reinigung des Gemeinschaftseigentums zu den umlagefähigen Betriebskosten — vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag wirksam vereinbart. Wichtig ist die Abgrenzung: Ist im Mietvertrag eine Kehrwoche durch die Mieter geregelt und wird sie tatsächlich praktiziert, dürfen daneben keine gesonderten Reinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zur Umlagefähigkeit und zu mietvertraglichen Regelungen dienen der Orientierung. Verbindliche Auskünfte erteilen ein Fachanwalt für Mietrecht oder der zuständige Mieterverein.

Häufige Fehler bei der Beauftragung

Wer die Treppenhausreinigung vergibt, macht selten Fehler bei der Reinigung selbst — aber oft bei der Organisation. Diese drei Punkte kosten später Geld oder Ärger.

Fehler eins: Kehrwoche im Vertrag, aber trotzdem umlegen. Steht im Mietvertrag die Eigenreinigung durch Mieter, dürfen die Kosten eines Dienstleisters nicht zusätzlich abgerechnet werden. Wer beides mischt, riskiert eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung.

Fehler zwei: kein schriftliches Leistungsverzeichnis. Ohne klare Liste bleibt offen, was gereinigt wird. Geländer, Fenster im Treppenhaus und Eingangsbereich sind häufig Streitpunkte, weil sie stillschweigend vorausgesetzt, aber nicht vereinbart wurden.

Fehler drei: den billigsten Anbieter ohne Versicherung nehmen. Ein seriöser Dienstleister hat eine Betriebshaftpflicht. Passiert ein Schaden — etwa ein Sturz auf frisch gewischtem, nicht abgesperrtem Boden — ist der Versicherungsschutz entscheidend.

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung: der Unterschied

Wer ein Angebot einholt, sollte zwei Leistungsarten auseinanderhalten. Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Säuberung — Treppen wischen, Handläufe abwischen, Eingangsbereich sauber halten. Sie macht den größten Teil der monatlichen Kosten aus und läuft nach festem Intervall.

Die Grundreinigung ist die intensive Reinigung in größeren Abständen, meist ein- bis zweimal jährlich. Dazu gehören Fenster im Treppenhaus, Kellergänge, intensive Bodenpflege und schwer zugängliche Bereiche. Ein sauberes Angebot benennt beide getrennt — sonst zahlt man am Ende für eine Grundreinigung, die als Unterhaltsreinigung deklariert war, oder umgekehrt. Gerade in älteren Mehrfamilienhäusern im Ruhrgebiet mit Natur- oder Fliesenböden lohnt sich die klare Trennung, weil die Böden unterschiedliche Pflege verlangen.

Was in ein gutes Angebot gehört

Ein belastbares Angebot für die Treppenhausreinigung lässt keine Fragen offen. Diese Punkte sollten schriftlich festgehalten sein, bevor Sie unterschreiben:

  • Genaue Flächen: welche Etagen, Podeste, Handläufe, Eingangs- und Kellerbereiche enthalten sind.
  • Intervall: wöchentlich, zweiwöchentlich oder nach individueller Vereinbarung, mit festem Wochentag.
  • Trennung von Unterhalts- und Grundreinigung: was regelmäßig läuft und was periodisch dazukommt.
  • Versicherungsnachweis: eine gültige Betriebshaftpflicht des Dienstleisters.
  • Vertretungsregelung: wer reinigt bei Urlaub oder Krankheit, damit keine Woche ausfällt.

Wer diese fünf Punkte im Angebot findet, hat einen seriösen Anbieter vor sich. Fehlt einer davon, lohnt die Rückfrage — sie erspart spätere Diskussionen über die Nebenkostenabrechnung.

Sie haben diesen Ratgeber über Google gefunden. Zuverlässigkeit beginnt bei Erreichbarkeit — und der schwierigste Teil, einen verlässlichen Dienstleister für die Treppenhausreinigung im Kreis Recklinghausen zu finden, ist damit erledigt. Ein Anruf oder eine kurze Anfrage genügt, und Sie wissen, was Ihr Haus kostet.

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Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat?

Für ein typisches Dreietagenhaus liegen die Kosten 2026 bei rund 100 bis 200 Euro netto im Monat bei wöchentlicher Reinigung. Pro Etage sind 25 bis 80 Euro monatlich üblich. Der genaue Preis hängt von Fläche, Intervall und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In normalen Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich. In kleinen Häusern mit zwei bis drei Parteien reicht oft alle zwei Wochen. Bei starker Nutzung oder Gewerbe im Erdgeschoss empfiehlt sich eine Reinigung zweimal pro Woche.

Ist die Treppenhausreinigung auf Mieter umlagefähig?

Ja, nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung ist die laufende Treppenhausreinigung umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ist eine Kehrwoche durch die Mieter geregelt und wird sie praktiziert, dürfen keine zusätzlichen Reinigungskosten umgelegt werden.

Putzplan oder Dienstleister — was ist besser?

Ein Putzplan ist kostenlos, funktioniert aber nur in kleinen, zuverlässigen Hausgemeinschaften. Ein Dienstleister kostet Geld, liefert dafür gleichbleibende Qualität, feste Intervalle und Rechtssicherheit, weil die Reinigung nachweislich stattfindet. Bei Fluktuation oder Konflikten ist der Dienstleister der ruhigere Weg.

Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?

Zum Standard gehören Treppen, Podeste und Handläufe. Je nach Vereinbarung kommen Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Fensterbänke, Aufzugskabine und Kellergänge hinzu. Was genau enthalten ist, sollte im Leistungsverzeichnis schriftlich festgehalten sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Kann die Treppenhausreinigung Teil eines Wartungsvertrags sein?

Ja, bei größeren Objekten wird die Treppenhausreinigung häufig in einen Wartungsvertrag integriert, der zusätzlich Außenpflege, Kontrollgänge und Kleinreparaturen umfasst. So gibt es einen Vertrag, eine Rechnung und einen festen Ansprechpartner für das gesamte Objekt.





Inhaltsverzeichnis:

Autor

David Keiser

Inhaber von Hausmeisterservice Keiser aus Recklinghausen. Bei Entrümpelung, Renovierung und Objektbetreuung selbst vor Ort und im gesamten Kreis Recklinghausen im Einsatz — vom Angebot bis zur Übergabe alles in einer Hand.

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