Gartenpflege kostet je nach Leistung und Umfang unterschiedlich: Ein Gartenpflege-Dienst rechnet einzelne Arbeiten meist mit 35 bis 60 Euro pro Stunde ab, ein Pflegevertrag für die ganzjährige Betreuung eines Einfamilienhaus-Grundstücks beginnt bei rund 300 Euro im Monat. Was günstiger ist — Einzelauftrag oder Vertrag — hängt davon ab, wie oft der Garten gepflegt werden soll. Hier stehen die Preise, die Rechenwege und das, was in einem guten Pflegevertrag drinstehen muss.
Wer regelmäßige Pflege möchte, fährt mit einem Jahresvertrag fast immer günstiger, weil Anfahrt und Abstimmung nur einmal kalkuliert werden. Wie dieses Modell funktioniert, zeigt die Seite zur Gartenpflege & Objektbetreuung im Jahresvertrag.
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Was kostet Gartenpflege pro Stunde?
Einzelne Gartenarbeiten werden meist nach Stunde abgerechnet. Üblich sind 35 bis 60 Euro pro Stunde und Person, abhängig von der Tätigkeit und dem Geräteeinsatz:
| Leistung | Typischer Preis |
|---|---|
| Rasenmähen inkl. Kanten | ab ca. 35–45 €/Std. |
| Heckenschnitt inkl. Entsorgung | ab ca. 45–60 €/Std. bzw. je lfd. Meter |
| Beetpflege / Unkraut | ab ca. 35–50 €/Std. |
| Laubbeseitigung | ab ca. 35–50 €/Std. |
Dazu kommen je nach Anbieter Anfahrt und die Entsorgung des Grünschnitts. Bei einem lokalen Betrieb aus Recklinghausen ist die Anfahrt kurz und oft im Preis enthalten.
Was kostet ein Gartenpflege-Vertrag im Jahr?
Beim Jahresvertrag wird nicht nach Stunde, sondern nach vereinbartem Leistungspaket zum festen Monatspreis abgerechnet. Richtwerte:
- Kleiner bis mittlerer Privatgarten (Rasen, Hecke, Beete, Laub): ab ca. 300 Euro im Monat
- Größeres Grundstück oder häufigere Einsätze: entsprechend höher, nach Objektbegehung
- Gebündelte Objektbetreuung (Grün + Winter + Treppenhaus): 600 bis 800 Euro pro Objekt und Monat
Der Vorteil: Sie kennen Ihre Kosten für zwölf Monate im Voraus, die Arbeiten passieren zum richtigen Zeitpunkt, und Anfahrt sowie Abstimmung verteilen sich übers Jahr statt in jedem Einzeleinsatz neu anzufallen.
Was würde Ihr Garten im Jahresvertrag kosten?
Kostenloser Objekt-Check — Rückmeldung in 2–24 Stunden, dann Besichtigungstermin.
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Einzelauftrag oder Pflegevertrag — was lohnt sich?
Die Faustregel: Wer seinen Garten nur ein- bis zweimal im Jahr machen lässt, fährt mit Einzelaufträgen gut. Wer regelmäßige Pflege möchte — Rasen im Sommer alle ein bis zwei Wochen, Hecke zur Saison, Laub im Herbst — spart mit dem Jahresvertrag, weil die wiederkehrende Anfahrt nicht jedes Mal neu berechnet wird und Vertragsobjekte bei Terminengpässen Vorrang haben.
Ein zweiter Punkt betrifft Vermieter: Laufende Gartenpflege ist auf Mieter umlagefähig — was genau, steht im Ratgeber Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig?. Ein Vertrag mit sauber getrennter Rechnung macht die Umlage einfach.
Woran Sie einen fairen Preis erkennen
- Die Leistungen sind einzeln aufgeführt, nicht nur „Gartenpflege” pauschal.
- Die Entsorgung des Grünschnitts ist ausdrücklich enthalten.
- Es gibt einen festen Monatspreis (Vertrag) oder einen festen Preis nach Besichtigung (Einzelauftrag) statt Abrechnung nach gefühltem Aufwand.
- Zusatzarbeiten werden vor Ausführung angeboten, nicht überraschend berechnet.
- Der Anbieter hat eine Betriebshaftpflicht.
Häufige Fragen zu Gartenpflege-Preisen
Was kostet Gartenpflege pro Stunde?
Einzelne Gartenarbeiten kosten üblicherweise 35 bis 60 Euro pro Stunde und Person, je nach Tätigkeit und Geräteeinsatz. Dazu kommen je nach Anbieter Anfahrt und Grünschnitt-Entsorgung. Bei einem lokalen Betrieb ist die Anfahrt kurz und oft im Preis enthalten.
Was kostet ein Gartenpflege-Vertrag pro Monat?
Ein Pflegevertrag für einen Privatgarten beginnt bei rund 300 Euro im Monat und deckt Rasen, Hecke, Beete und Laub im saisonalen Turnus ab. Gebündelte Objektbetreuung mit Winterdienst und Treppenhaus liegt bei 600 bis 800 Euro pro Objekt und Monat. Grundlage ist eine kostenlose Objektbegehung mit Festpreis.
Ist ein Pflegevertrag günstiger als Einzelaufträge?
Bei regelmäßiger Pflege ja, weil Anfahrt und Abstimmung nur einmal kalkuliert werden und Vertragsobjekte bei Terminengpässen Vorrang haben. Wer den Garten nur ein- bis zweimal im Jahr machen lässt, fährt mit Einzelaufträgen gut.
Ist Gartenpflege auf Mieter umlagefähig?
Ja, laufende Gartenpflege ist nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig. Einmalige Arbeiten wie eine Gartenneuanlage sind es nicht. Eine getrennt ausgewiesene Rechnung ist die Grundlage für eine korrekte Umlage.
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