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Gebäudereinigung im Objekt: Kosten, Turnus & Vertrag für Verwalter

Juli 17, 2026
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Ein sauberes Treppenhaus, ein gepflegter Eingang, klare Böden im Büro – das bemerkt kaum ein Mieter bewusst. Auffällig wird es erst, wenn es fehlt: Staub in den Ecken, Laub im Hausflur, Beschwerden bei der Verwaltung. Professionelle Gebäudereinigung im Objekt ist deshalb keine Kür, sondern Teil der laufenden Betreiberpflichten – und einer der wenigen Kostenblöcke, den Sie als Eigentümer oder Verwalter fast vollständig über die Nebenkosten weiterreichen können. Wer hier den falschen Dienstleister wählt, zahlt doppelt: einmal für schlechte Arbeit und einmal für den Ärger mit den Bewohnern.

Dieser Ratgeber zeigt, was Unterhalts-, Treppenhaus- und Grundreinigung im Objekt realistisch kosten, welcher Turnus sinnvoll ist und worauf ein belastbarer Reinigungsvertrag geachtet werden muss – aus Sicht von Hausverwaltungen, WEG und Gewerbeobjekten im Kreis Recklinghausen.

Was kostet Gebäudereinigung im Objekt? Die laufende Unterhaltsreinigung eines Mehrfamilienhauses liegt je nach Größe, Turnus und Ausstattung meist zwischen 25 und 40 Euro pro Reinigungsstunde oder als monatliche Pauschale ab rund 80 bis 250 Euro pro Objekt. Entscheidend sind Fläche, Etagenzahl, Reinigungsintervall und ob Glas-, Grund- oder Sonderreinigung enthalten sind. Für WEG und Vermieter ist die Hausreinigung nach der Betriebskostenverordnung in der Regel umlagefähig.

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Was zur Gebäudereinigung im Objekt gehört – und was nicht

Der Begriff Gebäudereinigung wird oft als Sammelbegriff benutzt, meint aber sehr unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichem Turnus und Preis. Für Verwalter lohnt es sich, die Bausteine sauber zu trennen, weil nur so ein fairer Preis und eine korrekte Umlage möglich sind.

Unterhaltsreinigung: der wiederkehrende Kern

Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Pflege der gemeinschaftlich genutzten Flächen: Treppenhaus wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Eingangsbereich und Briefkastenanlage reinigen, Aufzugkabine pflegen, Kellergänge kehren. Sie fällt je nach Objekt wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich an und ist der Baustein, der über den Gesamteindruck eines Hauses entscheidet.

Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit zwei bis vier Etagen bewegt sich die Unterhaltsreinigung erfahrungsgemäß zwischen 80 und 250 Euro im Monat – abhängig von Etagenzahl, Reinigungsintervall und Ausstattung. Wer den Turnus zu niedrig ansetzt, spart am falschen Ende, weil festgesetzter Schmutz später eine teurere Grundreinigung nötig macht.

Treppenhausreinigung und Glasflächen

Die Treppenhausreinigung ist der bekannteste Teil der Unterhaltsreinigung und häufig der Auslöser für Beschwerden, wenn Mieter-Putzpläne nicht funktionieren. Fenster im Treppenhaus, Eingangstüren und Glasflächen werden meist in einem längeren Intervall mitgereinigt. Umfangreiche Glas- und Fassadenreinigung in Höhe oder mit Spezialtechnik ist ein eigenes Gewerk und wird bei Bedarf mit geprüften Fachbetrieben koordiniert.

Grund- und Sonderreinigung

Die Grundreinigung ist die intensive Tiefenreinigung in größeren Abständen – etwa ein- bis zweimal im Jahr: Bodenbeläge werden maschinell gereinigt, Ecken und Ränder entfernt, hartnäckige Verschmutzungen beseitigt. Sonderreinigungen entstehen anlassbezogen, zum Beispiel nach einem Auszug, nach Baumaßnahmen oder bei Leerstand vor der Neuvermietung.

Büro- und Gewerbereinigung

In Gewerbeobjekten kommt die Büroreinigung hinzu: Sanitärbereiche, Küchen, Böden und Kontaktflächen in einem verlässlichen Turnus. Hier zählt Diskretion und ein fester Ansprechpartner ebenso wie der Preis, weil die Reinigung außerhalb der Betriebszeiten und mit Zugang zu sensiblen Bereichen erfolgt.

Wichtig für die Positionierung: Die genannten Leistungen sind einfache Reinigungstätigkeiten im Rahmen der laufenden Objektbetreuung und des Hausmeisterservice. Zulassungspflichtige Spezialgewerke – etwa Fassadenreinigung in Höhe oder Bauendreinigung nach dem Rohbau – werden nicht als eigenes Handwerk angeboten, sondern über geprüfte Fachpartner koordiniert.

Welcher Turnus für welches Objekt sinnvoll ist

Der richtige Turnus ist der größte Kostenhebel. Er hängt von Nutzung, Lage und Bewohnerstruktur ab. Als Orientierung für die laufende Unterhaltsreinigung haben sich diese Intervalle bewährt:

  • Stark frequentierte Häuser (viele Parteien, Gewerbe im Haus, Durchgangslagen): wöchentlich
  • Durchschnittliches Mehrfamilienhaus: zweiwöchentlich
  • Kleine, ruhige Objekte mit wenigen Parteien: alle zwei bis vier Wochen
  • Grundreinigung zusätzlich: ein- bis zweimal jährlich
  • Glasflächen im Treppenhaus: quartalsweise bis halbjährlich

Ein Reinigungsdienst, der den Turnus ehrlich am Objekt ausrichtet statt ein Standardpaket zu verkaufen, ist auf Dauer günstiger – weil er Grundreinigungen und Beschwerden vermeidet, bevor sie entstehen.

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Ist Gebäudereinigung umlagefähig? Der Kostenvorteil für Vermieter

Für Vermieter und Hausverwaltungen ist die Reinigung einer der attraktivsten Kostenblöcke, weil sie sich in der Regel auf die Mieter umlegen lässt. Die Kosten der Hausreinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern sie regelmäßig und dauerhaft anfallen und im Mietvertrag vereinbart sind.

Die Grenze verläuft zwischen laufender Pflege und einmaliger Instandsetzung: Die wiederkehrende Unterhaltsreinigung ist umlagefähig, eine einmalige Grundreinigung nach einem Schadensfall dagegen oft nicht. Wer beides sauber trennt und getrennt ausweist, hat eine Abrechnung, die einer Prüfung standhält. Wie diese Trennung im Detail funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.

Ein Reinigungsdienst, der seine Rechnung von vornherein nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen strukturiert, spart der Verwaltung bei jeder Abrechnung Arbeit und Streit mit den Bewohnern.

Die häufigsten Fehler bei der Wahl des Reinigungsdienstes

Wer beim Reinigungsdienst nur auf den Stundensatz schaut, trifft fast immer die teure Entscheidung. Diese fünf Fehler kosten Verwalter und Eigentümer bares Geld.

Fehler Nummer eins: Nur auf den niedrigsten Preis achten. Der günstigste Anbieter setzt den Turnus zu niedrig an oder wechselt ständig das Personal. Das Ergebnis sind festgesetzter Schmutz, eine teure Grundreinigung und Beschwerden.

Fehler Nummer zwei: Kein schriftliches Leistungsverzeichnis. Ohne klare Liste, was wann gereinigt wird, gibt es endlose Diskussionen. Ein belastbarer Vertrag definiert Flächen, Turnus und Einzelleistungen.

Fehler Nummer drei: Umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen vermischen. Eine Rechnung ohne saubere Trennung ist bei der Nebenkostenabrechnung angreifbar und kostet die Verwaltung Zeit.

Fehler Nummer vier: Wechselndes, anonymes Personal ohne festen Ansprechpartner. Wer jede Woche jemand anderen im Haus hat, verliert Kontrolle über Qualität und Schlüssel.

Fehler Nummer fünf: Reinigung isoliert vergeben statt mit der Objektbetreuung zu bündeln. Getrennte Verträge für Reinigung, Grünpflege und Winterdienst bedeuten mehr Rechnungen, mehr Ansprechpartner und höhere Gesamtkosten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Reinigungsleistung umlagefähig ist, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Mieterverein, einen Fachanwalt für Mietrecht oder Ihren Steuerberater.

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Warum Reinigung plus Objektbetreuung aus einer Hand günstiger ist

Mein ehrlicher Rat als Objektbetreuer: Wer Reinigung, Grünpflege und Winterdienst bei einem Ansprechpartner bündelt, spart nicht nur Rechnungen, sondern gewinnt Kontrolle. Ein Dienstleister, der ohnehin regelmäßig im Objekt ist, sieht den Schaden am Dach, die volle Mülltonne und das defekte Licht im Treppenhaus – bevor der erste Bewehner anruft. Diese Bündelung ist der Kern eines Wartungsvertrags und der Grund, warum professionell betreute Objekte auf Dauer weniger kosten als solche mit fünf Einzeldienstleistern.

Gebäudereinigung ist einer der größten Handwerkszweige Deutschlands mit mehreren hunderttausend Beschäftigten (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks). Genau deshalb ist der Markt unübersichtlich und die Qualität schwankt stark – ein fester, lokaler Ansprechpartner ist der zuverlässigste Weg zu gleichbleibender Sauberkeit.

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung im Objekt

Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat?

Die Treppenhausreinigung als Teil der Unterhaltsreinigung liegt für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus meist zwischen 80 und 250 Euro im Monat. Der Preis hängt von Etagenzahl, Reinigungsintervall, Fläche und mitgereinigten Glasflächen ab. Ein Objekt-Check vor Ort ergibt den genauen Preis.

Ist Gebäudereinigung auf die Mieter umlagefähig?

Die Kosten der laufenden Hausreinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn sie regelmäßig anfallen und im Mietvertrag vereinbart sind. Einmalige Grundreinigungen nach einem Schadensfall sind dagegen häufig nicht umlagefähig. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Der sinnvolle Turnus richtet sich nach der Nutzung. Stark frequentierte Häuser werden wöchentlich gereinigt, ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus zweiwöchentlich, kleine ruhige Objekte alle zwei bis vier Wochen. Zusätzlich empfiehlt sich ein- bis zweimal jährlich eine Grundreinigung.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsflächen im festen Turnus. Die Grundreinigung ist die intensive Tiefenreinigung in größeren Abständen, etwa ein- bis zweimal im Jahr, bei der Böden maschinell gereinigt und festgesetzte Verschmutzungen entfernt werden.

Kann ich Reinigung und Hausmeisterservice zusammen beauftragen?

Ja, das ist der Regelfall und meist günstiger. Reinigung, Grünpflege, Winterdienst und kleine Hausmeisterleistungen lassen sich in einem Objektbetreuungs- oder Wartungsvertrag bündeln. Sie haben dann einen festen Ansprechpartner und eine Rechnung statt fünf getrennter Dienstleister.

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Autor

David Keiser

Inhaber von Hausmeisterservice Keiser aus Recklinghausen. Bei Entrümpelung, Renovierung und Objektbetreuung selbst vor Ort und im gesamten Kreis Recklinghausen im Einsatz — vom Angebot bis zur Übergabe alles in einer Hand.

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