Nach einer stuermischen Nacht liegt der erste Blick auf dem Dach. Ein paar Ziegel fehlen, eine Regenrinne haengt schief, im schlimmsten Fall hat ein Ast das Carport getroffen. Fuer Eigentuemer und Vermieter beginnt in diesem Moment nicht nur die Frage nach der Reparatur, sondern nach Verantwortung und Kosten. Ein Sturmschaden am Gebaeude wirft drei Fragen gleichzeitig auf: Wer haftet, was ist sofort zu tun und wie laesst sich der naechste Schaden verhindern. Wer die Antworten vorher kennt, handelt im Ernstfall ruhig und richtig, statt unter Druck Fehler zu machen.
Extreme Wetterlagen nehmen zu, und mit ihnen die Zahl der Schadensfaelle. Dabei entscheidet sich viel schon vor dem Sturm, naemlich daran, ob ein Objekt regelmaessig kontrolliert wurde. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage, zeigt die richtige Reihenfolge nach dem Schaden und erklaert, wie eine laufende Objektkontrolle im Kreis Recklinghausen Eigentuemer und Vermieter absichert.
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Sturmschaden am Gebaeude: Wer haftet wofuer?
Wer haftet bei einem Sturmschaden am Gebaeude?
Sturmschaeden gelten in der Regel als hoehere Gewalt. Eine Haftung des Eigentuemers entfaellt, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, etwa durch regelmaessige Dachwartung und Baumkontrolle. Wurden diese Pflichten vernachlaessigt, kann der Eigentuemer fuer entstandene Schaeden haftbar gemacht werden. Stand 2026.
Der zentrale Begriff bei jedem Sturmschaden ist die Verkehrssicherungspflicht. Sie verpflichtet jeden Eigentuemer, sein Grundstueck und Gebaeude in einem Zustand zu halten, von dem keine Gefahr fuer andere ausgeht. Loese Dachziegel, marode Baeume oder ungesicherte Bauteile fallen darunter. Kommt es durch einen solchen, vorher erkennbaren Mangel zu einem Schaden, ist der Verweis auf hoehere Gewalt nicht mehr moeglich.
Fuer die Praxis heisst das: Ein Eigentuemer, der sein Dach regelmaessig warten laesst und Baeume kontrolliert, ist im Schadensfall gut aufgestellt. Wer Wartung und Kontrolle unterlaesst, traegt ein deutlich hoeheres Risiko. Die Grundlagen dieser Pflicht sind im Beitrag zur Verkehrssicherungspflicht fuer Eigentuemer und Vermieter ausfuehrlich erklaert.
Vermieter und Mieter: Wer traegt welchen Schaden?
Fuer Sturm- und Unwetterschaeden am Gebaeude muss allein der Vermieter aufkommen, nicht der Mieter. Das betrifft das Dach, die Fassade, Fenster und alle festen Bestandteile des Gebaeudes. Fuer den eigenen Hausrat des Mieters, der durch hoehere Gewalt beschaedigt wird, haftet der Vermieter dagegen nicht. Hier greift die Hausratversicherung des Mieters, sofern diese Sturmschaeden einschliesst. Diese klare Trennung verhindert die meisten Streitigkeiten nach einem Unwetter.
Nach dem Sturm: die richtige Reihenfolge
Wer nach einem Sturmschaden strukturiert vorgeht, vermeidet Folgeschaeden und sichert seine Anspruecke gegenueber der Versicherung. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend.
Schritt 1: Sicherheit geht vor
Der erste Blick gilt nicht dem Schaden, sondern der Gefahr. Lose Ziegel, haengende Aeste oder beschaedigte Leitungen koennen Menschen verletzen. Betroffene Bereiche sollten abgesperrt und nicht betreten werden, bis klar ist, dass keine akute Gefahr besteht. Erst wenn die Sicherheit gewaehrleistet ist, folgt die Bestandsaufnahme.
Schritt 2: Schaden dokumentieren
Vor jeder Reparatur steht die Dokumentation. Fotos und Videos aus mehreren Perspektiven, moeglichst mit Datum, sind die Grundlage fuer die Schadensmeldung. Beschaedigte Bauteile sollten als Beweismittel aufbewahrt werden. Eine lueckenlose Dokumentation entscheidet spaeter darueber, wie reibungslos die Versicherung reguliert.
Schritt 3: Versicherung umgehend melden
Der Schaden muss der Versicherung unverzueglich gemeldet werden. Wer zu lange wartet, riskiert Nachteile bei der Regulierung. Wichtig ist, groessere Reparaturen erst nach Ruecksprache mit der Versicherung zu beauftragen, da diese den Schaden gegebenenfalls selbst begutachten moechte.
Schritt 4: Folgeschaeden verhindern
Vorlaeufige Sicherungsmassnahmen sind nicht nur erlaubt, sondern geboten. Ein offenes Dach abzudecken oder eine zerbrochene Scheibe provisorisch zu schliessen, verhindert, dass Regen weitere Schaeden verursacht. Genau diese schnelle Erstsicherung ist es, bei der ein Hausmeisterservice vor Ort den entscheidenden Unterschied macht, besonders wenn der Eigentuemer nicht in der Naehe wohnt.
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Welche Versicherung zahlt und ab wann?
Bei Gebaeudeschaeden durch Sturm greift zunaechst die Wohngebaeudeversicherung, sofern das Risiko Sturm im Vertrag eingeschlossen ist. Entscheidend ist dabei ein oft uebersehener Punkt: Ein ersatzpflichtiger Sturmschaden entsteht in der Regel erst ab Windstaerke 8, was einer Windgeschwindigkeit von rund 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Lag die Windstaerke darunter, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Fuer den Nachweis der Windstaerke greifen Versicherer auf Wetterdaten der naechstgelegenen Messstation zurueck. Umso wichtiger ist die genaue Dokumentation von Zeitpunkt und Umfang des Schadens. Wer mehrere Objekte betreut, sollte zudem pruefen, ob Elementarschaeden wie Ueberschwemmung gesondert eingeschlossen sind, denn diese fallen nicht automatisch unter den Sturmschutz.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob und in welchem Umfang ein Schaden reguliert wird, haengt vom Einzelfall und Ihren Vertragsbedingungen ab. Verbindliche Auskuenfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung, einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale.
Vorbeugung: Der beste Sturmschaden ist der, der nicht entsteht
Die wirksamste Absicherung gegen Sturmschaeden ist nicht die Versicherung, sondern die regelmaessige Kontrolle des Objekts. Wer sein Gebaeude in gutem Zustand haelt, erfuellt nicht nur seine Verkehrssicherungspflicht, sondern verhindert, dass aus einer Kleinigkeit im naechsten Sturm ein Grossschaden wird.
Zu einer sinnvollen Vorbeugung gehoeren die regelmaessige Kontrolle von Dach und Dacheindeckung, die Pruefung und Reinigung der Regenrinnen, die fachgerechte Kontrolle von Baeumen auf dem Grundstueck sowie die Sicherung loser Bauteile wie Antennen, Markisen oder Verkleidungen. Verstopfte Regenrinnen sind dabei ein haeufig unterschaetztes Risiko, wie der Beitrag zur Dachrinnenreinigung zeigt.
Besonders wichtig wird diese Kontrolle bei Objekten, die nicht dauerhaft bewohnt sind. Ein leerstehendes oder vermietetes Haus, um das sich niemand regelmaessig kuemmert, faellt bei einem Sturm schneller aus der Aufmerksamkeit. Wie sich solche Objekte absichern lassen, beschreibt der Beitrag zur Kontrolle leerstehender Immobilien.
Drei Fehler, die nach einem Sturm teuer werden
Nach einem Sturmschaden entscheidet nicht nur die Rechtslage, sondern auch das eigene Handeln ueber die Kosten. Drei Fehler tauchen dabei besonders haeufig auf.
Fehler Nummer eins: sofort reparieren lassen. Wer aus Aktionismus die Handwerker kommen laesst, bevor die Versicherung den Schaden gesehen hat, riskiert, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Erlaubt und geboten sind nur vorlaeufige Sicherungsmassnahmen zur Vermeidung von Folgeschaeden.
Fehler Nummer zwei: den Schaden nicht dokumentieren. Ohne Fotos, Videos und aufbewahrte Beweisstuecke steht bei der Regulierung Aussage gegen Aussage. Eine unvollstaendige Dokumentation kostet im Zweifel mehrere hundert oder tausend Euro.
Fehler Nummer drei: Wartung und Kontrolle vernachlaessigen. Der teuerste Fehler passiert lange vor dem Sturm. Wer Dach und Baeume nicht kontrolliert, verliert im Schadensfall den Schutz der hoeheren Gewalt und haftet fuer vermeidbare Schaeden selbst. Regelmaessige Objektkontrolle ist damit nicht nur Pflicht, sondern der guenstigste Versicherungsschutz ueberhaupt.
Sie haben diesen Beitrag ueber eine Suche gefunden. Genau darin liegt der erste Beweis: Zuverlaessigkeit beginnt bei Erreichbarkeit. Der schwierige Teil, jemanden zu finden, der ein Objekt nach dem Sturm sichert und es davor regelmaessig kontrolliert, ist damit erledigt. Wenn Sie ein Objekt im Kreis Recklinghausen, in Gelsenkirchen oder Herne betreuen lassen moechten, genuegt ein Anruf oder eine kurze Nachricht.
Vorbeugen ist guenstiger als reparieren.
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Haeufige Fragen zum Sturmschaden am Gebaeude
Ab welcher Windstaerke zahlt die Versicherung?
Ein ersatzpflichtiger Sturmschaden entsteht in der Regel erst ab Windstaerke 8, was rund 62 Kilometern pro Stunde entspricht. Lag die Windstaerke darunter, kann die Wohngebaeudeversicherung die Leistung verweigern. Fuer den Nachweis greifen Versicherer auf Daten der naechstgelegenen Wetterstation zurueck, weshalb eine genaue Dokumentation von Zeitpunkt und Umfang wichtig ist.
Muss der Mieter oder der Vermieter den Sturmschaden zahlen?
Fuer Schaeden am Gebaeude selbst, also Dach, Fassade und Fenster, kommt der Vermieter auf. Fuer den eigenen Hausrat des Mieters, der durch den Sturm beschaedigt wird, haftet der Vermieter nicht. Hier greift die Hausratversicherung des Mieters, sofern Sturmschaeden darin eingeschlossen sind.
Darf ich den Schaden vor der Meldung reparieren lassen?
Erlaubt und sinnvoll sind vorlaeufige Sicherungsmassnahmen, um Folgeschaeden zu vermeiden, etwa das Abdecken eines offenen Dachs. Groessere Reparaturen sollten Sie erst nach Ruecksprache mit der Versicherung beauftragen, da diese den Schaden gegebenenfalls selbst begutachten moechte.
Wie kann ich Sturmschaeden vorbeugen?
Durch regelmaessige Kontrolle von Dach und Dacheindeckung, die Reinigung der Regenrinnen, die fachgerechte Kontrolle von Baeumen und die Sicherung loser Bauteile wie Markisen oder Antennen. Diese Massnahmen erfuellen zugleich die Verkehrssicherungspflicht und senken das Haftungsrisiko im Schadensfall deutlich.
Uebernimmt Hausmeisterservice Keiser die Erstsicherung nach einem Sturm?
Ja. Hausmeisterservice Keiser sichert beschaedigte Objekte provisorisch, dokumentiert den Schaden fuer die Versicherung und uebernimmt die regelmaessige Kontrolle von Dach, Regenrinnen und Aussenanlagen. Betreut werden Objekte im Kreis Recklinghausen, in Gelsenkirchen, Herne und den umliegenden Staedten. Eine erste Einschaetzung erhalten Sie unter 02361 908 60 58.
