Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt allein davon ab, ob Ihr Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel enthält. Viele dieser Klauseln sind vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden — dann muss der Mieter oft gar nicht renovieren. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer wann zahlt, welche Klauseln nicht gelten und was bei der Übergabe erwartet wird.
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Schönheitsreparaturen: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen — also das Streichen von Wänden, Decken und Heizkörpern — Sache des Vermieters. Per Mietvertrag kann diese Pflicht aber wirksam auf den Mieter übertragen werden. Ob das in Ihrem Fall gilt, entscheidet die konkrete Klausel.
Diese Klauseln sind unwirksam — dann zahlen Sie nicht
- Unrenoviert übernommene Wohnung: Wer eine Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss sie in der Regel nicht renoviert zurückgeben (BGH).
- Starre Fristen: Klauseln, die feste Zeiträume vorschreiben („alle drei Jahre streichen”), ohne auf den tatsächlichen Zustand abzustellen, sind unwirksam.
- Endrenovierung unabhängig vom Zustand: Eine Pflicht zum Streichen bei Auszug ungeachtet dessen, wie die Wohnung aussieht, hält vor Gericht meist nicht.
Ist die Klausel unwirksam, trägt der Vermieter die Kosten — auch dann, wenn im Vertrag etwas anderes steht.
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Wenn die Klausel wirksam ist: Was wird erwartet?
Ist die Klausel wirksam und die Wohnung abgewohnt, wird bei der Übergabe in der Regel ein neutral gestrichener Zustand erwartet — also frisch gestrichene Wände in einem hellen, vermietbaren Farbton. Bunt gestrichene Wände müssen ohnehin überstrichen werden.
Streichen lassen: Was kostet das?
Das Streichen einer Wohnung kostet inklusive weißer Dispersionsfarbe rund 10 bis 13 Euro pro Quadratmeter Wandfläche; eine 3-Zimmer-Wohnung liegt damit bei etwa 1.700 bis 2.200 Euro. Wenn Raufaser neu tapeziert werden soll, kommt entsprechend hinzu. Details und das komplette Angebot: Wohnung streichen bei Auszug.
Hinweis: Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall lohnt der Blick in den konkreten Vertrag oder ein Rat beim Mieterverein.
Häufige Fragen zum Streichen bei Auszug
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur bei einer wirksamen Schönheitsreparatur-Klausel. Bei unrenoviert übernommenen Wohnungen und bei starren Fristen sind die Klauseln oft unwirksam — dann müssen Sie nicht renovieren.
Wer zahlt das Streichen bei Auszug?
Ist die Klausel wirksam, der Mieter; ist sie unwirksam, der Vermieter — auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.
Was bedeutet „neutraler Zustand” bei der Übergabe?
Frisch gestrichene Wände in einem hellen, vermietbaren Farbton. Bunte Wände müssen überstrichen werden.
Was kostet es, eine Wohnung streichen zu lassen?
Rund 10 bis 13 Euro pro Quadratmeter Wandfläche inklusive Farbe; eine 3-Zimmer-Wohnung liegt bei etwa 1.700 bis 2.200 Euro. Festpreis nach Besichtigung.
Sind starre Fristen wie „alle 3 Jahre” gültig?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat starre Fristenpläne, die nicht auf den tatsächlichen Zustand abstellen, für unwirksam erklärt.
Übergabetermin steht?
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